Gebhard Müller (1900–1990)

Christ, Jurist und zweiter Ministerpräsident Baden-Württembergs

Als Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern und Ministerpräsident von Baden-Württemberg leistete Gebhard Müller einen maßgeblichen Beitrag zur Gründung und Entwicklung Baden-Württembergs. Als langjähriger Präsident des Bundesverfassungsgerichts nahm er wegweisenden Einfluss auf die konkrete Auslegung des Grundgesetzes. Als überzeugter Katholik engagierte er sich bereits in der Weimarer Republik in der Zentrumspartei. Nach 1945 gehörte er zu den Mitbegründern der CDU in Württemberg-Hohenzollern.

Gebhard Müller wurde am 17. April 1900 in Füramoos in Oberschwaben als Sohn eines Volksschullehrers geboren. Im letzten Jahr des Ersten Weltkriegs wurde er zum Militärdienst einberufen, ohne aber ins Feld ausrücken zu müssen. 1919 begann er ein Studium an der Universität Tübingen, 1929 wurde er als Jurist promoviert. Im Anschluss an sein Referendariat in Ludwigsburg war er Amtsrichter in Stuttgart und Tübingen, bevor er Verwaltungsaufgaben in der Diözese Rottenburg übernahm.

Im „Dritten Reich“ kehrte Gebhard Müller in den Staatsdienst zurück und war ab 1934 Amtsgerichtsrat in Göppingen. Trotz seiner staatlichen Ämter und obwohl er dem Bund Nationalsozialistischer Deutscher Juristen (BNSDJ) angehörte sowie Förderndes Mitglied der SS (FM-SS) war, distanzierte sich Müller von der NS-Politik. Auch als Richter wurde ihm „strenge Rechtlichkeit“ bescheinigt. Bei der Volksabstimmung über den „Anschluss“ Österreichs 1938 stimmte er mit Nein. Anschließende Untersuchungen der Gestapo gegen ihn konnte er zerschlagen. Nach der Reichspogromnacht im November 1938 erstattete Müller Anzeige gegen den Göppinger Landrat und weitere Einsatzleiter wegen unterlassener Hilfeleistung. Die Angeklagten hatten es abgelehnt, die in Brand gesetzte Göppinger Synagoge durch die Feuerwehr löschen zu lassen. Müller wurde daraufhin an das Landgericht Stuttgart versetzt. 1939 wurde er zur Wehrmacht eingezogen und nahm als Schreiber am Frankreichfeldzug teil. 1944 erneut zum Kriegsdienst eingezogen, geriet er im Mai 1945 in Kriegsgefangenschaft, wurde aber aufgrund seiner Bekanntschaft mit dem Widerstandskämpfer Eugen Bolz bereits nach wenigen Tagen wieder freigelassen.

Nach 1945 wurde Müller von der französischen Besatzungsmacht mit dem Wiederaufbau des Justizwesens in Württemberg betraut. 1947 wurde er in Württemberg-Hohenzollern Landesvorsitzender der CDU, kurz darauf folgte die Wahl in den Landtag. Im August 1948 wurde Gebhard Müller Staatspräsident von Württemberg-Hohenzollern. Er profilierte sich dabei vor allem als Wahrer der heimischen Interessen in einem zähen Streit mit der Besatzungsmacht über die Demontagen. Allerdings lehnte Müller auch die Begnadigung eines 28-jährigen verurteilten Mörders ab, was dazu führte, dass im Februar 1949 in Tübingen der letzte durch ein deutsches Gericht angeordnete Vollzug der Todesstrafe stattfand.

Zusammen mit Reinhold Maier (FDP/DVP) und Kurt Georg Kiesinger (CDU) war Gebhard Müller einer der wichtigsten Vorkämpfer des vereinigten Südweststaates. Am 25. April 1952, dem Tag der Gründung Baden-Württembergs, wurde jedoch nicht er als Chef der stärksten Landtagsfraktion zum Ministerpräsidenten gewählt, sondern Maier. Erst im September 1953, nach dem Rücktritt Maiers, erreichte Müller sein Ziel: Er wurde nun Ministerpräsident und führte – ganz nach seinem Politikverständnis – eine Allparteienkoalition aus CDU, SPD, FDP/DVP und der Vertriebenenpartei BHE (unter Ausschluss der KPD, die dann 1956 verboten wurde). Sein kurz zuvor errungenes Bundestagsmandat legte Müller nieder. Als Ministerpräsident verfolgte er mit Beharrlichkeit und Bescheidenheit den Ausbau des neu gegründeten Südweststaates. In seiner Amtszeit wurde im November 1953 die Landesverfassung verabschiedet und das staatsrechtliche Gerüst Baden-Württembergs errichtet (sog. „Aufbaugesetze 1954/55). Darüber hinaus schuf Müller Grundlagen in der Verkehrs- und Energiepolitik. Aufsehen erregte eine Intervention Müllers bei der juristischen Aufarbeitung der „Euthanasie“-Verbrechen der Nationalsozialisten. Als Ministerpräsident setzte er sich dafür ein, dass die noch zu verbüßende Strafe eines zu lebenslänglicher Haft verurteilten Medizinalbeamten ausgesetzt wurde. Diesem und einem weiteren Täter der „Euthanasie“-Morde bewilligte Müller monatliche Unterhaltszahlungen.

Im November 1958 wurde Gebhard Müller zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Der Schritt in das höchste Richteramt der Bundesrepublik fiel ihm nicht leicht. Bereits 1951 und 1954 hatte er Rufe nach Karlsruhe abgelehnt, weil er das junge Bindestrichland Baden-Württemberg noch nicht gefestigt sah. In Karlsruhe galt er als „starker“ Präsident, der sich inhaltlich vor allem mit den Grund- und Menschenrechten auseinandersetzte. 1971 trat er in den Ruhestand.

Gebhard Müller starb am 7. August 1990 im Alter von neunzig Jahren in Stuttgart.


Download der Kurzbiographie (PDF)

Anregungen zum Weiterlesen:

  • BUCHSTAB, Günter: Gebhard Müller (1900–1990), in: Rudolf MORSEY (Hrsg.): Zeitgeschichte in Lebensbildern 8 (1997), S. 247–263.

  • HOCHSTUHL, Kurt (Bearb.): Gebhard Müller (1900–1990): Christ – Jurist – Politiker. Katalog zur Wanderausstellung des Hauptstaatsarchivs Stuttgart, Stuttgart 2000.

  • RABERG, Frank: Gerhard Müller (1900–1990), in: Reinhold WEBER/Ines MAYER (Hrsg.): Politische Köpfe aus Südwestdeutschland, Stuttgart 2005, S. 277–287.

  • TADDEY, Gerhard (Hrsg.): Gebhard Müller – Ein Leben für das Recht und die Politik.Symposium anlässlich seines 100. Geburtstages, Stuttgart 2000.


Filmtipp:

Dr. Gebhard Müller – Karriere des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) und früheren Ministerpräsidenten von  BW, Abendschau 1965.

Zum Video (SWR Retro)

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