Eduard Dietz (1866–1940)
Schöpfer der republikanischen Verfassung Badens

Mit seinem Entwurf zur badischen Landesverfassung von 1919 nahm der langjährige Rechtsanwalt, Karlsruher Stadtrat und geschichtlich versierte Naturliebhaber Eduard Dietz prägenden Einfluss auf die demokratische Entwicklung des deutschen Südwestens. Obwohl er als überzeugter Marxist das Idealbild einer sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung vor Augen hatte, trat er zeitlebens als betont rational denkender Reformer auf. Im Zentrum seines politischen Denkens stand die Vorstellung einer Demokratie, in der alle Bürgerinnen und Bürger das Wahlrecht haben sollten. Insbesondere seine Vorschläge zum Wahlrecht erlangten auch weit über Baden hinaus Bedeutung.
Eduard Dietz wurde am 1. November 1866 in Karlsruhe geboren. Aus einfachen Verhältnissen stammend, erwies er sich als begabter Schüler und absolvierte ein Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg. Früh identifizierte er sich mit den demokratischen Forderungen des Vormärz und wurde auf dieser Grundlage als begeisterter Burschenschaftler aktiv.
Dietz befand sich auf dem besten Weg zu einer glänzenden Richterkarriere, als er erkannte, dass eine Anstellung im Staatsdienst im Widerspruch zu seinen politischen Zielen stand. Inzwischen war er der SPD beigetreten und bekannte sich 1907, von der grundlegenden Reformbedürftigkeit der obrigkeitstreuen Gesellschaft seiner Zeit überzeugt, zum sozialistisch-marxistischen Fortschrittsdenken: „Ich bin Marxist und folglich Optimist und folglich felsenfest davon überzeugt, daß es vorwärts und aufwärts gehen muß.“
In konsequenter Verfolgung dieser Überzeugung schied er aus dem Staatsdienst aus und ließ sich als Rechtsanwalt in Karlsruhe nieder. Bald machte er sich als Strafverteidiger einen Namen und wurde 1911 erstmals in den Karlsruher Bürgerausschuss gewählt. Neben seiner juristischen Tätigkeit engagierte sich Dietz auch für die Gartenstadtbewegung und war an der Entstehung der Gartenstadtsiedlung Karlsruhe-Rüppur beteiligt.
Nach dem Ersten Weltkrieg wirkte Dietz als tonangebendes Mitglied eines von der provisorischen Landesregierung eingesetzten Vierergremiums an der Ausarbeitung der neuen badischen Landesverfassung mit. Konservativen Forderungen nach einer Beibehaltung des Zweikammersystems erteilte er eine Absage. Dietz setzte sich für ein starkes Parlament, für eine relativ schwache Exekutive und für das Frauenwahlrecht ein. Als Mitglied der badischen Nationalversammlung und als Vorsitzender des dortigen Verfassungsausschusses verfolgte er seine Bemühungen weiter. Als sich abzeichnete, dass der von ihm geprägte Verfassungsentwurf so gut wie unverändert in Kraft treten würde, trat er überraschend von seinem Abgeordnetenmandat zurück.
Nach parteiinternen Spannungen kehrte er auch der SPD den Rücken, blieb aber als Anwalt und Vorsitzender der badischen Anwaltskammer aktiv. Darüber hinaus schwebte Dietz die Vereinbarkeit von Christentum und Sozialismus vor. Er engagierte sich in diversen Organisationen des religiösen Sozialismus und verfasste mehrere Schriften zu religiös-politischen Themen. Nach der nationalsozialistischen Machtübernahme setzte sich Dietz engagiert für die Freilassung seines angesehenen jüdischen Anwaltskollegen Ludwig Marum ein, scheiterte aber wiederholt an den bereits von den Nationalsozialisten kontrollierten Entscheidungsstellen. Im März 1933 wurde Dietz mit dem gesamten Vorstand der Anwaltskammer durch die NS-Justizverwaltung des Amtes enthoben.
Eduard Dietz starb am 17. Dezember 1940 im Alter von 74 Jahren in Stuttgart.
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Anregungen zum Weiterlesen:
- FISCHER, Detlev: Eduard Dietz (1866–1940). Vater der badischen Landesverfassung von 1919. Ein Karlsruher Juristenleben, Karlsruhe 2008.
- HUNKEL, Andreas: Eduard Dietz (1866–1940). Richter, Rechtsanwalt und Verfassungsschöpfer, Frankfurt/M. 2009.
- KOCH, Manfred: Eduard Dietz – Autor des Verfassungsentwurfs von 1918, in: Blick in die Geschichte. Karlsruher stadthistorische Beiträge, Bd. 1, Karlsruhe 1994,
S. 250 f.