Annelies Kohleiss (1919–1995)
Volkswirtin, Juristin und Frauenrechtlerin

Annelies Kohleiss hat als eine der wenigen hohen Richterinnen ihrer Zeit die bundesdeutsche Rechtsprechung geprägt. Vor allem im Sozial- und Rentenversicherungsrecht setzte sie Marksteine. Die eigenständige Sicherung von Frauen innerhalb der Rentenversicherung war ihr eine Lebensaufgabe. Die engagierte Frauenrechtlerin kämpfte aber auch in vielen anderen gesellschaftlichen Bereichen für die Gleichstellung von Männern und Frauen.
Annelies Kohleiss wurde am 12. November 1919 als Anneliese Bergmann in Kaiserslautern in eine evangelische Pfarrfamilie hineingeboren. Zunächst wuchs sie im pfälzischen Dorf Mittelbrunn auf. Der Vater, ein von Friedrich Naumann beeinflusster liberaler Theologe, wechselte 1930 nach Ludwigshafen, was Annelies und ihrem jüngeren Bruder den Besuch des Gymnasiums ermöglichte. Die Eltern lehnten den Nationalsozialismus strikt ab. Diese Haltung prägte auch Denken und Handeln der Tochter. Sie lernte für das Leben, dass man sich im Widerspruch zur herrschenden Meinung befinden und am Ende doch Recht behalten kann. Die Angst vor der Verhaftung des Vaters beeinflusste die Wahl ihres Studienfachs. Statt Medizin wählte sie 1940 Volkswirtschaft, weil man in der Familie der Meinung war, das Fach könne man im schlimmsten Fall auch ohne Abschluss beruflich nutzen. Im Februar 1943, als die Geschwister Scholl verhaftet wurden, bereitete sich Annelies Kohleiss in München auf die Promotion vor. Sie besuchte die Verhandlungen gegen die Mitglieder der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“ vor dem „Volksgerichtshof“ – eine Erfahrung, die sie lebenslang prägte. Früher als andere erkannte Annelies Kohleiss, dass das Ende des NS-Regimes nahte. Sie begann – als eine der wenigen Frauen an der Fakultät – mit dem Jurastudium.
1949, nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen, arbeitete Kohleiss in Heidelberg als Anwältin. Auch nach ihrer Hochzeit mit dem Juristen Wolfgang Kohleiss im Jahr 1950 blieb sie dort, bis sie 1951 eine Stelle in Stuttgart, am Wohnort ihres Mannes, fand. Sie wurde Gerichtsassessorin am Landesversicherungsamt (später Landessozialgericht Baden-Württemberg). 1952 wurde die gemeinsame Tochter Claudia geboren. Beim Einstieg und bei ihrer Verbeamtung wurde Annelies Kohleiss‘ Ehe mit einem Beamten zum spezifisch weiblichen Problem gemacht: Sie musste unterschreiben, gegebenenfalls einem „anstellungswürdigen“ männlichen Assessor ihren Arbeitsplatz freizumachen. Bei ihrer Verbeamtung beschäftigte sich sogar der Landtag mit der Frage, ob es eine Beamtin im höheren Dienst geben darf, die mit einem Beamten im höheren Dienst verheiratet ist. Ein Verweis auf das seit 1949 geltende Gleichberechtigungsgebot im Grundgesetz beantwortete diese Frage.
Rasch arbeitete sich Annelies Kohleiss mit Kompetenz und beherztem, mitunter kompromisslosem Engagement in das Sozialrecht ein und gewann die Anerkennung der Kollegen. Allerdings war der Aufstieg für sie als Frau nicht einfach. Vergebens bewarb sie sich um das Amt des Vizepräsidenten und des Präsidenten am Landessozialgericht. In Fachkreisen hingegen galt Kohleiss auch bundesweit längst als Expertin im Rentenrecht. Für den Deutschen Juristinnenbund, dem sie 1973 gemeinsam mit der Tochter beitrat, und den Deutschen Frauenrat arbeitete sie als Spezialistin für rentenrechtliche Fragen. Immer wieder wies sie – auch mit schriftlichen Beiträgen – auf die Benachteiligung von Frauen im Rentenrecht und bei den Rentenreformen hin. Es empörte sie, dass Kindererziehungszeiten im Rentenrecht wie eine „verschuldete Nichtleistung“ ignoriert wurden.
1970 wurde Annelies Kohleiss schließlich Senatspräsidentin am Landessozialgericht Baden-Württemberg. Sie gehörte zu den ersten Fachleuten, die für die Anrechnung der Kindererziehungszeiten im Rentenrecht warben. Noch aber stieß sie auf taube Ohren. Erst 1992 forderte das Bundesverfassungsgericht im „Trümmerfrauenurteil“ die Bundesregierung dazu auf, Kindererziehungszeiten im Rentenrecht zu berücksichtigen. In zahlreichen weiteren Urteilen folgte das Verfassungsgericht den Expertisen der Rentenexpertin. Annelies Kohleiss setzte sich zudem mit ihren Stellungnahmen zur Höhe der Hinterbliebenenrente sowie zur Verfassungsmäßigkeit des neuen Scheidungsrechts und des Versorgungsausgleichs durch.
1984 trat sie in den Ruhestand, blieb aber weiterhin höchst aktiv. Sie setzte ihre ehrenamtliche Arbeit für Frauenverbände wie den Deutschen Juristinnenbund fort, dessen Erste Vorsitzende sie von 1981 bis 1983 war. Sie schrieb Rechtsgutachten, hielt Vorträge und war zudem seit 1985 stellvertretende Vorsitzende der Evangelischen Heimstiftung. Weiterhin wies sie auf frauendiskriminierende Rechtslagen hin und griff engagiert zur Feder, unter anderem auch in der Frauenzeitschrift „Emma“. 1994 wurde sie mit der Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg ausgezeichnet. Diese späte Würdigung galt ihrer richterlichen Tätigkeit, vor allem aber auch ihrem ehrenamtlichen Engagement im sozialen Bereich und ihrem konsequenten Einsatz für die Gleichberechtigung.
Annelies Kohleiss starb am 6. Juni 1995 im Alter von 75 Jahren im badischen Rheinfelden.
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Anregungen zum Weiterlesen:
HOFMANN, Gertrud: In memoriam Dr. Annelies Kohleiss, in: Aktuelle Info des DJB, 1995, S. 32.
KOHLEISS, Anneliese: Ist das sozial? Reformvorschläge zur Sozialversicherung, Stuttgart 1967.
KOHLEISS, Anneliese: Sie heiratet ja doch. Ehe und soziale Sicherheit der Frau gestern – heute und morgen, Freiburg 1983.
THELEN, Sibylle: Kohleiss, geb. Bergmann, Annelies, in: Baden-Württembergische Biographien Bd. III, hrsg. von der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Stuttgart 2002, S. 199–202.